Anwaltskanzlei Dr. Winkelmann

Gerechtigkeit . Gleichberechtigung . Vertrauen
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Abmahnung im Bereich des Filesharing-Rechts (Urheberrecht)
(Peer-to-Peer-Netzwerk/Internet-Tauschbörsen)

 

Rechtsverteidigung gegen Abmahnungen wegen (vermeintlich getätigter) Downloads in einem sog. Filesharing-/Peer-to-Peer-Netzwerk [Internet-Tauschbörse, d.h. Download und Zum-Upload-Bereitstellen in einer Tauschbörse, wie z.B. BitTorrent, Kazaa, EMule o.ä.)]

Haben Sie:

► eine Abmahnung erhalten?

    im Zusammenhang mit der (vermeintlichen)

► Nutzung von Internettauschbörsen?

    wegen

► Downloads von Filmen/Musik/Software?

Sind Sie zur

► Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (bzw. Unterlassungserklärung)

.

► und zur Zahlung von Schadensersatz, Anwaltskosten (und sonstiger Abmahnkosten)

aufgefordert worden?

Dann nutzen Sie die fachliche Kompetenzen der AWR Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Urheberrechts (konkret Bereich des “Filesharing”/der Internettauschbörsen).

 

Details zu den Gründen für den Erhalt einer Abmahnung siehe auf der Unterseite

Filesharing – Abmahnungsgründe

Details zu den Reaktionsmöglichkeiten/zur Vorgehensweise nach Erhalt einer Abmahnung siehe auf der Unterseite

Reaktionsmöglichkeiten” und “Ratgeber

Lassen Sie uns geimeinsam arbeiten.