Die AWR Anwaltskanzlei Dr. Winkelmann ist zunächst als beratende Kanzlei für ein großes in Münster ansässiges Unternehmen mit Vertrieb in mehreren europäischen Ländern fortlaufend mit Internetrechtlichen Fragen betraut. Darüber hinaus erfolgt nahezu täglich eine Beratung und Vertretung von Verbrauchern und (Klein-) Unternehmen vornehmlich in den folgenden Bereichen des Internetrechts:
I. E-Commerce-Recht (über das Internet geschlossene Verträge)
II. Domainrecht
III. Typische (weitere) Abmahnungsbereiche im Rahmen der Nutzung des Internets : Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts /des Rechts am eigenen Bild (Foto-Klau)
IV. Sonstige wichtige Bereiche des Internetrechts (Datenschutz, Wettbewerbs-, Marken-, Urheberrecht , Abofallen etc.)
Zum Inhalt im Einzelnen:
I. E-Commerce-Recht (über das Internet geschlossene Verträge)
1. Typische vertragsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Verkaufsportalen
(z.B. bei Verkäufen über Amazon/eBay-Shops etc.)
a) Prüfung eBay-Shop
b) Widerrufsrecht
Ausübung des Widerrufsrechts/Abwehr eines unberechtigten bzw. verfristeten Widerrufs
c) Gewährleistungsansprüche
Nachbesserung/Rücktritt/Schadensersatz/Garantie
etc.
2. Typische vertragsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Auktionsportalen [insbes. eBay (kleinanzeigen) etc.]
a) Forderungs-Inkasso/Abwehr unberechtigter Forderungen
b) Schadensersatzansprüche bei vom Verkäufer abgebrochenen Auktionen
c) Gewährleistungsansprüche bei Kauf über eBay (kleinanzeigen) etc.
Nachbesserung/Rücktritt/Schadensersatz/Garantie
d) “Hacking” eines ebay-accounts, d.h. Bestellung/Verkauf unter Verwendung eines fremden Namens/Nutzung des ebay-(kleinanzeigen)-accounts bzw. einer Bankverbindung eines Dritten ohne dessen Wissen
etc.
3. Speziell für Inhaber von Online-Shops
(insbes. eBay-Shop/Verkäufe über Amazon etc.)
a) Abmahnung bei Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften
– Widerrufsrecht (falsche Formulierung/Fehlen)
– BGB-InfoV
etc.
b) Negativ – Bewertungen auf ebay, google, Arzt-Bewertungs-Webseiten etc.
(Verteidigung/Beseitigung)
c) Account– Sperrungen
Verteidigung gegen Sperrungen/Sperre eines fremden Accounts
d) “Hacking” eines ebay-accounts, d.h. Bestellung/Verkauf unter Verwendung eines fremden Namens/Nutzung des ebay-(kleinanzeigen)-accounts bzw. einer Bankverbindung eines Dritten ohne dessen Wissen
etc.
II. Domainrecht
(einschließlich der Verbindungen zum Namens- und Markenrecht)
– Sicherung/Registrierung Domain
– Missbräuchliche Registrierung eines Domainnamens (sog. Domaingrabbing)
– Folgen der Domain-Verwendung
Ausspruch von Abmahnungen und Verteidigung gegen Abmahnungen im Rahmen der Benutzung der Domain
(Abmahnung wegen Verwechslungsgefahr/Benutzung einer bereits existierenden (geschützten) Domain o.ä.)
etc.
III. Typische (weitere) Abmahnungsbereiche im Rahmen der Nutzung des Internets
Ausspruch von Abmahnungen und Verteidigung bei:
1. Verletzung Allgemeiner Persönlichkeitsrechte
– Probleme im Rahmen der Nutzung von Facebook, WhatsApp, Twitter und sonstigen sozialen Netzwerken etc.
– Behauptung unwahrer Tatsachen über das Internet
2. Verletzung Recht am eigenen Bild
– Unberechtigte Nutzung/Foto-“Klau” (Verstoß gegen KunstUrhG)
etc.
IV. Datenschutz
Erstellung von Datenschutzerklärungen unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Neuerungen des Bundesdatenschutzgesetzes (unter Berücksichtigung der Landesdatenschutzgesetze)
Beratung hins. des sonstigen (richtigen) Umgangs mit Kundendaten/der Einhaltung der Datenschutzgesetze
V. Vermeintlich geschlossene Verträge (Abofallen, insbes. im Bereich der Dating-Webseiten/Klingelton-Abos etc.)
VI. Impressum und Disclaimer/Hinweis auf Verbraucherschlichtungsstelle
1. Abmahnung wg. fehlerhaften/fehlenden Impressums/fehlendem Hinweis auf eine Verbraucherschlichtungsstelle (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)/ODR-Verordnung
etc.
2. (Korrekte) Formulierung Disclaimer
3. Beratung betr. Verantwortlichkeit für Inhalte von Webseiten und Links
VII. Wettbewerbsrecht/Markenrecht
Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher/markenrechtlicher Ansprüche im Internet
VIII. Sonstige wichtige Bereiche des Internetrechts
1. B2B und B2C
(Plattformen/Rechtsprobleme im Rahmen von Verkäufen)
a ) B2B: Business-to-Business
Handelsbeziehung zwischen 2 Unternehmen
b) B2C: Business-to-Consumer
Handelsbeziehung zwischen dem Anbieter (Unternehmen) und Käufer (der Endkunde ist)
2. Internetstrafrecht und Computerstrafrecht
3. Zu dem umfassenden Bereich der Tauschbörsennutzung (Filesharing) siehe eigenen Reiter/Tätigkeitsbereich im oberen Bereich der Internetseite der