Strafrecht
Von A wie “Anfangsverdacht” bis Z wie “Zentralregister”.
In allen Verfahrensstadien haben Sie die AWR Anwaltskanzlei – als Beschuldigter / Angeklagter oder aber als Nebenkläger – an Ihrer Seite.
1. Verfahrensstadien / Tätigkeiten
a) Strafantrag
b) Strafanzeige
c) polizeiliche Vernehmung (nach Vorladung)
d) Ermittlungsverfahren
→ insbes.: Einlassung / Verteidigungsschrift ggüb. Staatsanwaltschaft
e) Strafbefehl
→ Einspruch
→ nachfolgende Hauptverhandlung
f) Hauptverhandlung
→ Verteidigung
→ Einwirkung als Nebenkläger
g) Rechtsmittel
h) Wiederaufnahmeverfahren
i) Strafvollstreckung
2. Strafdelikte
Die AWR Anwaltskanzlei vertritt Sie bei Ermittlungen wegen aller in Betracht kommender Delikte. Ausgenommen ist der Bereich der Verteidigung gegen Ermittlungen wegen Tötungs-, schwerer Körperverletzungs-, Raub- oder Sexualdelikte. Zur Seite steht Ihnen die AWR Anwaltskanzlei jedoch in Fällen, in denen Sie Opfer derartiger Delikte geworden sind und als Nebenkläger auftreten möchten.
a) Tätigkeitsschwerpunkte:
– Verkehrsstrafrecht/Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
• Fahrerflucht, Trunkenheitsdelikte, Verstoß gegen StVG / StVO / StVZO etc.
• Entzug der Fahrererlaubnis
etc.
– Ehrdelikte (Beleidigung, Verleumdung etc.)
b) Auch:
– Jugendstrafrecht