Öffentliches Recht

Von A wie “Allgemeines Verwaltungsrecht” bis Z wie “Zwangsweise Durchsetzung eines Verwaltungsaktes”.

Die AWR Anwaltskanzlei Dr. Winkelmann nimmt Ihre Rechte im sog. Vorverfahren, einem vorgeschalteten Widerspruchsverfahren und falls erforderlich im Verwaltungsprozess wahr. Ebenso steht sie Ihnen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zur Seite.

Tätigkeitsfelder der AWR Anwaltskanzlei Dr. Winkelmann im öffentlichen Recht sind das

Allgemeine und das Besondere Verwaltungsrecht

insbes. das:

–  Ordnungswidrigkeitenrecht (insbes. Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten)
[“Strafzettel” / Verwarnungen / Bußgeldbescheid / Entzug der Fahrererlaubnis (Anhörung, Bußgeldbescheid, Fahrtenbuch etc.)]

Beitragsservice (ehemals GEZ-Gebühr)

Sozialrecht

Arbeitslosengeld (“ALG I”) / “Hartz 4” (SGB II) / Elternzeit / Elterngeld / BAföG / (Teilweise) Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente)/ Krankengeld etc.

öffentliches Baurecht

(Bauordnungsrecht der Länder und Städtebaurecht nach Baugesetzbuch – BauGB)

Kommunalrecht

Straßen- und Wegerecht

Umweltrecht (mit Immissionsrecht – BlmSchG, Wasserrecht, Abfallrecht u.a.)

Schul- und Hochschulrecht (Prüfungsrecht/-entscheidungen)  (insbes. auch Stichwort “Plagiat”, vgl. insoweit auch die Unterseite “Zivilrecht”, konkret Punkt “Urheberrecht”)

etc.