Abmahnung im Bereich des Filesharing-Rechts (Urheberrecht)
(Peer-to-Peer-Netzwerk/Internet-Tauschbörsen)
Rechtsverteidigung gegen Abmahnungen wegen (vermeintlich getätigter) Downloads in einem sog. Filesharing-/Peer-to-Peer-Netzwerk [Internet-Tauschbörse, d.h. Download und Zum-Upload-Bereitstellen in einer Tauschbörse, wie z.B. BitTorrent, Kazaa, EMule o.ä.)]
Haben Sie:
► eine Abmahnung erhalten?
- im Zusammenhang mit der (vermeintlichen)
► Nutzung von Internettauschbörsen?
- wegen
► Downloads von Filmen/Musik/Software?
Sind Sie zur
► Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (bzw. Unterlassungserklärung)
.
► und zur Zahlung von Schadensersatz, Anwaltskosten (und sonstiger Abmahnkosten)
aufgefordert worden?
Dann nutzen Sie die fachliche Kompetenzen der AWR Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Urheberrechts (konkret Bereich des “Filesharing”/der Internettauschbörsen).
Details zu den Gründen für den Erhalt einer Abmahnung siehe auf der Unterseite
“Filesharing – Abmahnungsgründe“
Details zu den Reaktionsmöglichkeiten/zur Vorgehensweise nach Erhalt einer Abmahnung siehe auf der Unterseite
“Reaktionsmöglichkeiten” und “Ratgeber“