AKTUELLES zur CORONA-PANDEMIE:
Die AWR Anwaltskanzlei Dr. Winkelmann hat geöffnet!
Termine in der Kanzlei sind jederzeit möglich!
(Details zum Kontakt während der Corona-Pandemie siehe unten)
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Corona-Beratung:
Als Absolvent des FACHANWALTSKURSES für ARBEITSRECHT hat RA Dr. Winkelmann im ARBEITSRECHT vertiefte Kenntnisse und – ebenso wie im REISERECHT – viel praktische Erfahrung gesammelt. Profitieren Sie daher von einer fundierten Beratung zu Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie, in der insbes. arbeitsrechtliche und reiserechtliche Probleme aufgekommen sind!
Erhalten Sie Antworten auf typische Fragen im Zusammenhang mit Corona wie den folgenden:
I. Generell:
1. Alles zur Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO:
Wo darf man sich wie bewegen? Mundschutz? Abstand? Feste, Hochzeiten (wieder) möglich? Wenn ja, unter Auflagen? Was gilt in Geschäften? etc.
2. Insolvenzantragspflicht → ausgesetzt? Für wen? Wie lange?
3. Unter welchen Umständen bestehen Kündigungsschutz für Mieter, Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende?
u.v.m.
II. Reiserecht:
1. Ist ein Reiserücktritt wegen des Corona-Virus möglich? Muss ich Stornogebühren zahlen?
2. Bekomme ich mein Geld für den Flug zurück und wenn nicht, was kann ich tun?
3. Muss ich einen Gutschein für die Pauschalreise akzeptieren oder ist dies freiwillig?
4. Muss ich den Reisepreis für eine Pauschalreise (noch) entrichten?
etc.
III. Arbeitsrecht:
1. Wann darf ich berechtigterweise zuhause bleiben?
Darf ich aus Angst vor einer Covid-19-Erkrankung zu Hause bleiben? Oder nur, wenn ich zu einer Risikogruppe gehöre?
2. Ist mein Arbeitgeber weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet, wenn ich arbeitsfähig und arbeitsbereit bin, er mich aber wegen Corona (z.B. wegen eines behördlichen Verbots) nicht beschäftigen kann?
3. Kann mein Arbeitgeber aus einer Verpflichtung heraus (Stichwort Fürsorgepflicht) einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer zwingen, von der Arbeit fernzubleiben?
4. Kann ich von meinem Arbeitgeber zu einem Corona-Test und/oder zur Installation der Corona-App gezwungen werden?
5. Kann mich mein Arbeitgeber in Quarantäne schicken und wenn ja, bekomme ich dann meinen Lohn weiter?
etc.
Kontakt während CORONA-PANDEMIE:
Im Fall einer Beauftragung mit einem neuen Mandat ist in jedem Fall eine VORHERIGE Kontaktaufnahme auf dem telefonischen Weg oder per Mail von Nöten.
Aufgrund der noch bestehenden Corona-Pandemie wird die AWR Anwaltskanzlei Dr. Winkelmann weiterhin – insbes. bei der Fortführung bestehender Mandate – soweit als möglich auf persönliche Kontakte verzichten.
Sie können Rechtsanwalt (RA) Dr. Winkelmann JEDERZEIT über die Tel.-Nr.
02536-3089355
0173-7210094
und/oder über die E-Mail-Adresse
info@awr-kanzlei.de
kontaktieren.
Die Kontaktmöglichkeiten sind wochentags von 8 – 19 Uhr und samstags von 10 – 14 Uhr. Sollte die Kanzlei einmal nicht besetzt sein, besteht jederzeit die Gelegenheit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, die sobald als möglich beantwortet wird.
Möglich ist eine DURCHGEHENDE Kontaktaufnahme (auch am Wochenende) über What’s App/Signal/Mail. Diese Messengerdienste und die Mail-Adresse können Sie auch zur Zuleitung von Unterlagen nutzen und/oder diese einfach in den Briefkasten werfen.
RA Dr. Winkelmann wird sich zeitnah nach Kontaktaufnahme/Erhalt der Unterlagen bei Ihnen melden.
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MASKENPFLICHT:
Weiterhin werden Sie bei jeglichem persönlichen Kontakt höflich gebeten, eine Maske zu tragen. RA Dr. Winkelmann wird dies ebenfalls vornehmen!
Für eine ausreichende Abstandhaltung wird ebenfalls gesorgt werden!
Es stehen weiterhin im Eingangsbereich Desinfektionsmittel sowie medizinische Hygiene-/Reinigungstücher bereit.
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Mit Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund.
RA Dr. Winkelmann
Versuch einer außergerichtlichen Lösung
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, zunächst eine außergerichtliche Lösung der Probleme zu versuchen. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit. Sollte dennoch die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertritt die AWR Anwaltskanzlei Sie jederzeit und Deutschlandweit, wobei Kostenökonomie stets im Auge behalten wird.
Gebührenvereinbarung
Die AWR Anwaltskanzlei eröffnet Ihnen – je nach Einzelfall und im gesetzlich zulässigen Rahmen – die Möglichkeit des Abschlusses einer kostengünstigen Gebührenvereinbarung.
E-Mail-Beratung
Sollten Sie dies wünschen, steht Ihnen die AWR Anwaltskanzlei auch (ausschließlich) im Wege der E-Mail-Beratung zur Verfügung. Senden Sie in diesem Fall bitte Ihr Anliegen, am Besten verbunden mit allen notwendigen Unterlagen eingescannt im Dateianhang, an die unter „Kontakt“ angegebene E-Mail-Adresse. Wichtig ist eine kurze Schilderung des Falls. Nach einer Vorabüberprüfung der Rechtsangelegenheit nimmt die AWR Anwaltskanzlei dann mit Ihnen Kontakt auf. Nach intensiver Prüfung der Angelegenheit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, erfolgt anschließend eine ausführliche Rechtsberatung auf dem E-Mail-Weg.
*Details zur kostenlosen telefonischen Erstberatung siehe unter: Info / Anwaltsgebühren (Telefongebühren richten sich nach Ihrem Tarif)